Strafverteidigung als Wahl- und Pflichtverteidiger, z.B. bei Straftaten
gegen die körperliche Unversehrtheit im Bereich der Gewaltdelikte (z.B.
Körperverletzung), der Vermögensdelikte (z.B. Betrug), der Verkehrsdelikte
(z.B. Unfallflucht), der Sexualdelikte (z.B. sexueller Missbrauch)
Strafverfolgung (Erstattung von Strafanzeigen, Stellen von Strafanträgen)
Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche im Strafverfahren (Adhäsionsverfahren)
Vertretung von Nebenklägern / Geschädigten einer Straftat