STRAFRECHT


  • Erwachsenen- und Jugendstrafrecht
  • Strafverteidigung als Wahl- und Pflichtverteidiger, z.B. bei Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit im Bereich der Gewaltdelikte (z.B. Körperverletzung), der Vermögensdelikte (z.B. Betrug), der Verkehrsdelikte (z.B. Unfallflucht), der Sexualdelikte (z.B. sexueller Missbrauch)
  • Strafverfolgung (Erstattung von Strafanzeigen, Stellen von Strafanträgen)
  • Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche im Strafverfahren (Adhäsionsverfahren)
  • Vertretung von Nebenklägern / Geschädigten einer Straftat
  • Zeugen-/Verletztenbeistand
  • Betreuung in der Strafvollstreckung