- Erwachsenen- und Jugendstrafrecht
- Strafverteidigung als Wahl- und Pflichtverteidiger, z.B. bei Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit im Bereich der Gewaltdelikte (z.B. Körperverletzung), der Vermögensdelikte (z.B. Betrug), der Verkehrsdelikte (z.B. Unfallflucht), der Sexualdelikte (z.B. sexueller Missbrauch)
- Strafverfolgung (Erstattung von Strafanzeigen, Stellen von Strafanträgen)
- Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche im Strafverfahren (Adhäsionsverfahren)
- Vertretung von Nebenklägern / Geschädigten einer Straftat
- Zeugen-/Verletztenbeistand
- Betreuung in der Strafvollstreckung