außergerichtliche und gerichtliche Beratung / Vertretung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Betriebsräten, z.B. zu nachfolgenden Problemstellungen:

  • Gestaltung / Prüfung von Arbeitsverträgen / Geschäftsführerverträgen
  • Befristungen des Arbeitsvertrages
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen, z.B. durch Kündigung,
  • Aufhebungsvertrag, gerichtlichen Vergleich
  • außerordentliche und ordentliche Kündigung unter Beachtung der Kündigungsfristen und der Sozialauswahl
  • Kündigungsschutz / Kündigungsschutzklage
  • Weiterbeschäftigungsanspruch
  • Abschlusszeugnis / Zwischenzeugnis
  • Schutz besonderer Personengruppen (z.B. Schwerbehinderte, Schwangere, Eltern, Auszubildende)
  • Verfahren vor dem Integrationsamt
  • Abfindungsanspruch, z.B. bei betriebsbedingter Kündigung
  • Abwicklungsvereinbarungen
  • Anordnung / Vergütung von Überstunden
  • Anspruch auf Prämien, Weihnachtsgeld, Gratifikationen, Dienstwagen
  • Freistellung im bestehenden Arbeitsverhältnis
  • Fortbildungskosten
  • Leistungsstörungen, wie z.B. Verzug der Lohnzahlung, Verzug der Arbeitsleistung, Arbeitsverweigerung
  • Abmahnungen im Arbeitsverhältnis
  • Urlaubsanspruch / Urlaubsabgeltungsanspruch
  • Wettbewerbsverbot / Karenzentschädigung
  • Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen
  • Einigungsstellenverfahren
  • Mitbestimmungsrechte / Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz,
  • z.B. Zustimmung des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen, Anhörung des Betriebsrates vor Kündigungsausspruch, Zustimmung des Betriebsrates bei außerordentlicher Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
  • Abschluss von Betriebsvereinbarungen
  • arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren